Welche Regeln gelten für die Digitalisierung steuerlicher Daten?
Die Regeln für die Digitalisierung steuerlicher Daten sind auf europäischer Ebene in der Richtlinie 2001/115/EG vom 20. Dezember 2001 festgelegt, die Teil der europäischen Richtlinie 2006/112/EG vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Bestimmungen der europäischen Richtlinie 2010/45/EG vom 13. Juli 2010 über die Vorschriften für die Rechnungsstellung mit Mehrwertsteuer ist.
Diese europäischen Richtlinien sind von den Ländern der Europäischen Union in nationales Recht überführt worden.
So gelten für den rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung steuerlicher Daten in Frankreich die Bestimmungen aus dem Code Général des Impôts [Allgemeines Steuergesetz], (Artikel 289 ff.).
Texte für die Überführung der europäischen Richtlinie aus 2010 in französisches Recht:
Berichtigendes Finanzgesetz 2012-1510 vom 29. Dezember 2012 für 2012: Artikel 62 zu neuen Regeln für die Rechnungstellung und elektronische Rechnungstellung
Erlass 2013-346 vom 24. April 2013 über die Verpflichtungen zur Umsatzsteuerabrechnung und die Speicherung elektronischer Rechnungen
Erlass 2013-350 vom 25. April 2013 zur Änderung der mehrwertsteuerbezogenen Bestimmungen des Anhangs III des Allgemeinen Steuergesetzes über elektronisch übermittelte Rechnungen
Verordnung vom 25. April 2013 zur geringfügigen Änderung der Bestimmungen von Artikel 41 Punkt 7 aus Anhang IV des Allgemeinen Steuergesetzes für elektronisch übermittelte Rechnungen.
Steueranordnung vom 18. Oktober 2013, die mehrere amtliche Steuerblätter (Bulletin Officiel des Impôts) umfasst.
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