Muss ich einen Ausdruck einer Rechnung aufbewahren, die ich meinem Kunden in SY zustelle?
Nein. Es gibt keinen Originalausdruck mehr. Das Original ist die elektronische Rechnung, die während der gesetzlichen Archivierungs- oder Aufbewahrungsdauer aufzubewahren ist.
CEGEDIM übernimmt die Archivierung der elektronischen Rechnungen in Ihrem Namen und für Ihr Konto, sofern die elektronischen Rechnungen elektronisch unterzeichnet werden.
Rechnungen ohne elektronische Unterzeichnung (d. h. einfache PDF-Dokumente) werden von CEGEDIM nicht archiviert. In diesem Fall sind Sie für die Aufbewahrung im gesetzlich festgelegten Zeitraum verantwortlich.