Werden meine auf SY weitergeleiteten Rechnungen rechtlich von den Steuerbehörden anerkannt?
Sie sind nach wie vor alleinverantwortlich für die steuerliche Korrektheit der über das SY-Portal übermittelten Rechnungen, d.h., dafür, dass die obligatorischen Angaben vorhanden sind.
Sie verpflichten sich, dass alle aus der im SY-Portal eingereichten Rechnung extrahierten und von Ihnen validierten Daten auf der PDF-Rechnung erscheinen.
Im Rahmen des Digitalisierungsmodus „Prüfpfad“ müssen Sie nachgewiesene Kontrollen einrichten, die einen zuverlässigen Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Lieferung der Güter oder Erbringung der Dienstleistungen ermöglichen.
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